RAHMENVERTRAG

LEISTUNGEN

Der Fotodesigner wird für den Auftraggeber Video- und/oder Fotoaufnahmen erstellen. ​ Die Art, der Umfang und der Verwendungszweck der von dem Fotodesigner zu erstellenden Fotoaufnahmen werden im Folgenden detailliert aufgeführt. ​ Nutzungsrechte für alle Anwendungsgebiete (Digital & Print), ohne räumliche Begrenzung. ​

DISKRETION

Der Fotodesigner ist verpflichtet, über die ihm anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren. ​

KOOPERATION

Der Arbeitsbeginn dieser Leistung (das beinhaltet unter Umständen Recherche und kreative Vorbereitungen auf die Produktion) startet erst mit Zahlungseingang der Vorauszahlung und dem oben angegebenen Startdatum. ​ Der Fotodesigner erledigt die ihm übertragenen Arbeiten in eigener Verantwortung. ​ Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für den Fotodesigner künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, Pre-Production-Meeting und/oder mündlichen bzw. telefonischen Anweisungen zu beachten sind. ​ Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotodesigner ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. ​ Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotodesigner unverzüglich zu melden, damit der Fotodesigner den Mangel beseitigen und/oder neue Aufnahmen erstellen kann. ​ Unterbleibt die Mängelrüge am Set, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen. ​ Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft, hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 7. ​ Tag nach Eingang der Daten gegenüber dem Fotodesigner schriftlich anzuzeigen und mindestens einen Mangel zu benennen. ​ Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Abnahme verweigern. ​

REVISION

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Arbeit anzunehmen und bei Bedarf Überarbeitungen anzufordern. ​ Der Design-Service des Fotodesigners beinhaltet standardmäßig 2 Runden an Revisionen pro angebotenem Service (zum Beispiel: Werbefotos dürfen zweimal geändert werden, Branding-Videos dürfen zweimal geändert werden usw.). ​ Für weitere Überarbeitungen fallen zusätzliche Kosten an, basierend auf einem Stundensatz von 80 €. ​

HAFTUNG

Der Fotodesigner übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. ​ Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. ​ Die erstellten Medien dürfen nur für Werbezwecken von dem Kunden benutzt werden. ​ Dritte dürfen die Arbeiten aus diesem Projekt nicht für eigene Werbung nutzen. ​

VERSPÄTUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Handlungen rechtzeitig zu erfüllen. ​ Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten und resultierendem Verzug ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, deren Höhe sich nach der Dauer des Verzugs bemisst und gemäß der im Vertrag festgelegten prozentualen Staffelung der Gesamtvergütung berechnet wird (§642 BGB). ​ Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist er zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, die sich wie folgt staffelt: 2% der Gesamtvergütung bei Verzug von bis zu 1 Woche, 4% bei 1-2 Wochen, 6% bei 2-4 Wochen und 10% bei einem Verzug von mehr als 4 Wochen. ​ Diese Regelung dient als Pauschalierung des Schadenersatzes, wobei der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten bleibt. ​ Der Fotodesigner wird während des Projekts auf etwaige Verzögerungen hinweisen und sie am Ende des Projekts in einer separaten Rechnung auflisten. ​ Diese separate Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen werden. ​

RECHNUNG

Der Arbeitgeber muss eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags vor Beginn der Arbeiten an den Fotodesigner leisten. ​ Die verbleibenden 50 % des Gesamtbetrags müssen vollständig beglichen sein, bevor der Arbeitgeber die endgültigen hochauflösenden Dateien erhält. ​ Sollte sich der Umfang der Arbeiten während der Projektbearbeitung ändern oder der Arbeitgeber Verzögerungen verursachen, können zusätzliche Kosten entstehen. ​ Der Fotodesigner wird dem Arbeitgeber alle Preisänderungen vor Arbeitsbeginn mitteilen. ​ Der Auftraggeber erstattet dem Fotografen die im Einzelfall erforderlichen und durch Belege nachzuweisenden Nebenkosten, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrags entstehen (z. ​ B. für Scans, Filmmaterial). ​ Dazu gehören auch die Kosten und Spesen für notwendige Reisen, sofern der Auftraggeber diese Kosten vor ihrer Entstehung dem Grunde und der Höhe nach genehmigt hat. ​ Die Abschlusszahlung muss spätestens 14 Tage nach Abschluss des Projekts an den Fotodesigner überwiesen werden. ​ Im Falle einer verspäteten Zahlung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 5% von dem Gesamtbetrag erhoben. ​ Der Arbeitgeber darf die Arbeit erst nutzen, nachdem die Abschlusszahlung erfolgt ist und das Eigentum übertragen wurde. ​

NUTZUNGSRECHTE

Der Arbeitgeber darf die produzierten Foto- / Videoaufnahmen analog zu dem Vertrag nutzen. ​ Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fotos unter Beachtung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Fotodesigners zu bearbeiten oder umzugestalten und sie in bearbeitet oder umgestalteter Form zu nutzen. ​ Wenn der Arbeitgeber die Foto-/Videoaufnahmen außerhalb des vereinbarten Rahmens nutzen möchte, muss er vorab den Fotodesigner kontaktieren, um die finanzielle Differenz zu begleichen. ​ Vor Ablauf der Nutzungszeit der Fotoaufnahmen, muss der Auftraggeber entweder diese von den jeweiligen Plattformen entfernen oder den Fotodesigner kontaktieren, um die Nutzungsdauer zu verlängern. ​ Nachdem der Arbeitgeber die Abschlusszahlung geleistet hat, werden die Dateien übertragen und gehen in das Eigentum des Kunden über. ​ In vorherigen Unterhaltungen werden nur Ansichtsdateien (Fotos/Videos mit geringer Auflösung) zur Verfügung gestellt. ​ Allerdings behält der Fotodesigner die Rechte und darf die Arbeit auf seiner Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien zeigen. ​ Der Auftraggeber muss eine Lizenz für jegliches geistige Eigentum haben, das er dem Fotodesigner zur Verfügung stellt, dazu gehören: Bilder, Texte usw. ​ Der Auftraggeber muss eine Lizenz für jegliches geistige Eigentum haben, das er dem Fotodesigner zur Verfügung stellt. ​

ZUSTIMMUNG

Mit der Unterschrift bestätigen die Parteien, dass sie die in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen gelesen und verstanden haben und diese einhalten werden. ​