Nutzungsrechte Foto

Wenn Fotografen ihren Service oder Dienstleistung für wenige Hundert Euro vergüten, ist etwas falsch. Ähnlich wie man sich nie die Augen für ein paar 100€ Lasern lassen möchte. Bei jeder kreativen Dienstleistung oder Service ist nämlich nicht nur die Ausführung zu vergüten, sondern auch die Erlaubnis für den Kunden, diese Medien zu benutzen. Deswegen gibt es:

Recht zur Nutzung einer Sache; Berechtigung, Befugnis, ein fremdes Eigentum in bestimmter Weise zu nutzen
— Oxford Dictionary
 

Eine einfache Demonstration von Nutzungsrechte in der Fotografie ist die Geschichte von dem “Affen Selfie”.
Im Jahr 2011 hatte Wildtierfotograf David Slater ein Bild, das viral ging. Das Motiv: Ein Selfie von einem Affen. Eine Fotografie, die nicht in Szene gesetzt wurde. Mehr ein Schnappschuss- vom Affen selber ausgelöst, als der Fotograf für einen kurzen Moment sich von der Kamera entfernte.
Normalerweise ist das so geregelt, das wer auch immer auslöst, dem gehört das Foto. Aber da der Affe die Kamera “bedient” hat, kann man sich zu recht fragen:

Wem gehört das Bild eigentlich?

 
Ein Affe grinst in die Kamera.

Say Cheeese

 

Die Copyright Frage ging in diesem Fall nicht gut für den Affen aus, aber die Debatte dahinter ist das täglich Brot für Kreative.
Fotograf XY macht ein Fotoshooting, richtet das Licht ein, positioniert die Kamera und trifft alle weiteren kreativen Entscheidungen (alleine oder gemeinsam mit einem Kunden) und betätigt den Auslöser. Technisch gesehen gehört ihm/ihr das Bild und übermittelt die Nutzungsrechte. Denn ohne Erlaubnis sagt man ansonsten aus, man selber hätte das Foto gemacht und könnte ergo das Foto für immer benutzen und als sein eigenes Bild benutzen und es für die eigene Vermarktung benutzen.

Die Nutzungsrechte gibt dieser Nutzung einen Stellenwert, einen Marktwert so zu sagen. Die Nutzungsrechte werden aus folgenden Faktoren zusammengerechnet:

  • Nutzungsumfang

  • Nutzungsgebiet

  • Nutzungsdauer

  • Nutzungsintensität

 

Der Umfang beschreibt die Quantität der Nutzung, beispielsweise bei Magazinen die Auflage.
Das Nutzungsgebiet ist geografisch und teilt sich auf in regional, national, europaweit und international.
Wie lange möchte man das Produkt nutzen? Diese Frage legt die Nutzungsdauer fest. Diese kann von einem Jahr, 5 Jahre oder auch 10 Jahre.
Die Nutzungsintensität beschreibt auf wie vielen Unterschiedlichen Medien das finale Produkt zu sehen sein wird, zum Beispiel die Fotoserie wird es auf der Website, Social Media und in einem Flyer für den Betrieb geben.

Aus diesen vier Faktoren ergibt sich ein Faktor der mit der Kreativleistung multipliziert wird. Dieser Endbetrag bildet das komplette Paket. In Ausnahmefälle biete ich auch Projektbasierte Berechnungen an, wobei der Kunde meist mehr Nutzungsrechte erhält für einen finalen Betrag, der beiden profitiert. Nur der wird erst dann ermittelt nach längeren Gesprächen über das gemeinsame Vorhaben.

 

Lasst uns eine Nutzungsrechte Rechnung als Beispiel gemeinsam durchgehen

Wir haben mit unserem nette Kunden ein Fotoshooting vereinbart wobei die Kreativleistung bei 1000€ netto liegt. Der Kunde möchte das Bild für seine Website für fünf Jahre zeigen. Da seine Website eine de Endung besitzt und der Hauptteil der Besucher aus Deutschland kommen bezieht sich der Nutzungsraum nur auf Deutschland. Der Kunde verzichtet auf uneingeschränktes Nutzungsrecht.

Unsere Rechnung sieht essentiell so aus:

1000€ Kreativleistung

Nutzungsraum: National - 0,2
Nutzungszeitraum: 1 Jahr - 0,1
Nutzungszweck: Online - 0,5
Nutzungsart: Einfach - 0,1
Nutzungsfaktor insgesamt: 0,9 (heißt 1000€*0,9= 900€)

Kreativleistung + Nutzungsrechte= 1900€

 

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Passend zu diesem Thema gibt es bei meinen Podcast (mit Co-Host Sebastian) das passende Thema: Freelancer Preise

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